Patent 80% günstiger anmelden

von Peter Herre
Österreichische KMUs und Einzelpersonen haben es gut: Die Kosten für das Prüfen einer Erfindung bis hin zum Ausarbeiten und Einreichen einer Patentanmeldung werden mit dem Patent.Scheck der FFG zu 80% gefördert. Die Förderung ist mit Gesamtkosten von bis zu 12.500 Euro gedeckelt – ein Betrag, der auch für besonders komplexe Erfindungen als ausreichend anzusehen ist. Bei voller Ausschöpfung des Höchstbetrages liegen die eigenen Kosten bei 2.500 Euro und im Regelfall deutlich darunter.
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Logo FFG Patent.Scheck

Zur Patentanmeldung in 7 Schritten

Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum Patent. Aufgrund unseres stufenweisen Ansatzes tragen Sie nur ein geringes Kostenrisiko und behalten die Kontrolle über den Prozess:

Schritt 1: Kostenloses Erstgespräch

In einem etwa 20-minütigem Gespräch besprechen wir Ihre Erfindung. Dabei geben wir auch eine Einschätzung ab, ob sich Ihre Erfindung grundsätzlich für eine Patentierung eignet.

Schritt 2: Analyse der Erfindung und kursorische Recherche

Wenn das Erstgespräch ein Fortsetzen nahelegt und Sie mit uns zusammen arbeiten wollen, vertiefen wir die Analyse Ihrer Erfindung. Für diesen Schritt berechnen wir ein Honorar in Höhe von 500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Wir teilen Ihnen mit, welche Informationen wir gegebenenfalls noch weiter von Ihnen ausgearbeitet benötigen und erarbeiten grundlegende Details Ihrer Erfindung, die wir zum Gegenstand einer kursorischen Recherche nehmen. Wir prüfen überblicksartig den vorhandenen Stand der Technik, der möglicherweise Ihrer Erfindung entgegen stehen könnte.

Für den Fall, dass der in unserer Recherche aufgefundene Stand der Technik keinen Spielraum für Ihre Erfindung lässt, endet der Ablauf an dieser Stelle und es fallen keine weiteren Kosten mehr an.

Im positiven Fall entwickeln wir im Zuge der kursorischen Recherche eine Hierarchie von Merkmalen, mit denen sich Ihre Erfindung vom Stand der Technik abhebt. Diese Merkmale verfeinern und arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen weiter aus, sodass Sie über eine strukturierte Kurzbeschreibung Ihrer Erfindung verfügen.

Schritt 3: Patent.Scheck bei der FFG beantragen

Nachdem wir überblicksartig die Erfolgsaussichten Ihrer Erfindung geprüft und die Erfindung geeignet beschrieben haben, gilt es nun, den Patent.Scheck zu beantragen. Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie auch dahingehend, dass Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, um eine Ablehnung Ihres Förderantrags zu vermeiden.

Ablaufdiagramm FFG Patent.Scheck

Hat die FFG den Förderantrag genehmigt, wird eine erste Rate der Förderung in Höhe von 1.300 Euro ausbezahlt, mit der Phase 1 des Patent.Schecks eingeleitet wird.

Schritt 4: Recherche nach Maß im Österreichischen Patentamt

Sobald der Fördervertrag vorliegt, gilt es, Kontakt mit dem Österreichischen Patentamt aufzunehmen, um eine Recherche nach Maß zu beauftragen. Die Inanspruchnahme der Recherche nach Maß ist eine Fördervoraussetzung. Für diese Leistung berechnet das Österreichische Patentamt Kosten in Höhe von 1.710 Euro, sodass aufgrund der bereits ausgeschütteten 1.300 Euro effektiv nur 410 Euro zu bezahlen sind.

Warum haben wir zuvor in Schritt 2 eine kursorische Recherche durchgeführt, wenn das Österreichische Patentamt ohnehin eine – gemessen am regulären Preis von 1.710 Euro – umfangreiche Recherche durchführt?

Die Recherche des Österreichischen Patentamts ist eine wertvolle Ressource, die nur mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Erfindungsgegenstandes in Anspruch genommen werden soll. Wenngleich die Recherche nach Maß interaktiv angelegt ist und die Erfindung in einem Erstgespräch besprochen wird, findet die eigentliche Recherche in einem anschließenden Prozess statt, in dem der Erfinder keinen Einfluss mehr nehmen kann. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, im Vorhinein abzuschätzen, welche Teilaspekte der Erfindung in welchem Ausmaß schon als bekannt anzusehen sind. Diese Kenntnis hilft, die Erfindung entsprechend zu schärfen, sich Gedanken zu erfolgversprechenden Teilaspekte zu machen und diese ausführlicher zu beschreiben. Dadurch wird dem Patentamt die Möglichkeit eröffnet, bei der Recherche viel mehr abzudecken, als ohne vorherige, überblicksartige Recherche möglich wäre. Erfolgt diese gründliche Vorbereitung nicht, kann sich das Österreichische Patentamt bei seiner Recherche nur auf die vorgelegten Informationen beschränken. Das Resultat ist dann eine weniger aussagekräftige Recherche, die dazu führen kann, dass Ihrer Erfindung keine ausreichenden Aussichten auf Erfolg beschieden werden, selbst wenn eine weitere Präzisierung Ihrer Erfindung durchaus noch neue und erfinderische Merkmale zutage fördern könnte, die dem Patentamt aber nicht bekannt gemacht wurden. Schließlich findet im Anschluss an die durchgeführte Recherche nur mehr ein abschließendes Gespräch statt, um die Ergebnisse der Recherche zu besprechen.

Das Ergebnis der Recherche ist der Dreh- und Angelpunkt, ob der Patent.Scheck in Phase 2 übergeleitet werden kann, in dem es nun um die Ausarbeitung einer Patentanmeldung unter Zugrundelegung der Recherche-Ergebnisse geht oder ob der Prozess hier mangels ausreichender Erfolgsaussichten endet.

Schritt 5: Ausarbeiten der Patentanmeldung

Das Ergebnis der Recherche war ausreichend positiv. Wir arbeiten nunmehr eine Patentanmeldung aus und werden dazu noch weitere Informationen und Skizzen anfordern. Im Zuge der Ausarbeitung der Patentanmeldung kommt es in der Regel zu Rückfragen, um einzelne Aspekte Ihrer Erfindung weiter zu detaillieren. Erfahrungsgemäß werden auch Ihnen noch weitere vorteilhafte Ausgestaltungen Ihrer Erfindung einfallen, die wir in die Patentanmeldung aufnehmen. Nach Abschluss der Ausarbeitungsphase liegt eine Patentanmeldung vor, die bei einem Patentamt eingereicht werden kann.

Schritt 6: Einreichen der Patentanmeldung

Der Patent.Scheck fördert die Einreichung Ihrer Patentanmeldung bei einem nationalen Patentamt, was das Europäische Patentamt ausdrücklich ausschließt. Die Wahl des Patentamts ist wesentlich, da der Patentschutz nur national gewährt wird. In der Regel wird eine Einreichung beim Österreichischen Patentamt sinnvoll sein („Erstanmeldung“). Selbst wenn noch Schutz in anderen Ländern gewünscht ist, kann innerhalb von einem Jahr die vorliegende Patentanmeldung auch bei anderen Patentämtern eingereicht werden („Nachanmeldung“), und für die Nachanmeldung der Zeitrang („Priorität“) der Erstanmeldung in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Priorität führt dazu, dass eine bis zu ein Jahr später eingereichte Nachanmeldung in weiteren Ländern so behandelt wird, als wäre die Nachanmeldung gemeinsam am Tag der Erstanmeldung eingereicht worden.

Sollte Ihnen von vornherein klar sein, dass Sie Schutz in mehreren Ländern benötigen, können Sie den Patent.Scheck auch für die Einreichung einer internationalen Patentanmeldung beim Österreichischen Patentamt einsetzen. Mit dieser Vorgangsweise holen Sie den größtmöglichen Nutzen aus dem Patent.Scheck, da die Amtsgebühren für eine internationale Patentanmeldung ein Vielfaches der Amtsgebühren für eine nationale Patentanmeldung betragen und Sie diese gefördert erhalten. Das Österreichische Patentamt leitet die internationale Patentanmeldung an das Europäische Patentamt weiter, welches die internationale Recherche durchführt. Bei positivem Ergebnis der Recherche durch das Europäische Patentamt muss die internationale Patentanmeldung in sogenannten nationalen Phasen weitergeführt werden, denn nur dadurch kann Patentschutz in ausgewählten Ländern erlangt werden. Die nationalen Phasen sind durch den Patent.Scheck nicht abgedeckt.

Schritt 7: Patent.Scheck abrechnen

Nach Einreichen der Unterlagen bei der FFG und positiver Prüfung werden in einer zweiten Rate bis zu 8.700 Euro ausbezahlt. Zusammen mit der ersten Rate in Höhe von 1.300 Euro beträgt daher die maximale Kostenerstattung 10.000 Euro.


Peter Herre

Herr Dipl.-Ing. Peter Herre arbeitet seit 2010 im gewerblichen Rechtsschutz und ist dabei auf die technischen Gebiete der Telekommunikation, Informatik, Elektrotechnik, Mechanik und Physik spezialisiert. Besonderes Augenmerk legt er auf den Schutz computerimplementierter Erfindungen („Software-Patente“). Er ist Patentanwalt mit Zulassung in Deutschland, dienstleistender Patentanwalt in Österreich und Irland sowie European Patent and Trademark Attorney.

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