Nach erfolgter Eintragung der Marke im jeweiligen Markenregister kann es auch zu einer Löschung der Eintragung der Marke kommen, die ein Mitbewerber aufgrund relativer Schutzhindernisse beantragen könnte. Unter relative Schutzhindernisse fallen ältere Marken, mit denen Ihre Marke verwechslungsfähig ist.
→ Deutschland: § 9 MarkenG
Suchen Sie daher in Ihrem gesamten geographischen Absatzgebiet nach ähnlichen Marken.
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