| Europäisches Patentamt

Präsident entscheidet über künftiges Format für mündliche Verhandlungen im Einspruchsverfahren

Nachdem das Pilotprojekt für mündliche Einspruchsverhandlungen als Videokonferenzen zu Ende geht, hat der Präsident des EPA die Schlussfolgerungen aus dem Projekt sowie das Feedback der zahlreichen Stakeholder sorgfältig geprüft. Aufgrund der weitgehend positiven Reaktion der Nutzer hat der Präsident beschlossen, dass ab 1. Januar 2023 Videokonferenzen zum Standardformat von mündlichen Einspruchsverhandlungen werden sollen. Nur unter bestimmten Umständen und wenn die Einspruchsabteilung dies erlaubt, wird eine mündliche Einspruchsverhandlung als Präsenzverhandlung durchgeführt.

Präsident António Campinos sagte: 

„Die Pandemie war ein Katalysator für Veränderungen, die viele Aspekte unseres Patenterteilungsprozesses betreffen. Anmelder und ihre Vertreter haben bereits festgestellt, dass die zunehmende Nutzung von Videokonferenzen ihre Arbeitsweise dauerhaft verändert. Die meisten begrüßen die Art, wie wir neue Technologien übernommen haben, und die damit verbundenen Chancen, Zeit und Geld zu sparen, CO2-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig ihr Anliegen wirksam vorzubringen. Das Pilotprojekt hat uns alle viel Wertvolles gelehrt und uns ermöglicht, verschiedene Arbeitsweisen zu testen. Nach mehr als 2,5 Jahren ist es richtig, dass wir nun Klarheit schaffen und Videokonferenzen als Standardformat festlegen.“

Der Beschluss des Präsidenten wird heute auf der EPA-Website bekannt gemacht und Ende des Monats im Amtsblatt veröffentlicht.

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