| Europäisches Patentamt

Nutzerkonsultation zur technischen Durchführung mündlicher Verhandlungen vor den Beschwerdekammern als Videokonferenz

16 Januar
2023

Artikel 15a der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern trat am 1. April
2020 in Kraft. In der Beschlussphase für diese Regelung hat der
Beschwerdekammerausschuss (BKA) die Absicht geäußert, die Erfahrungen mit dem
Einsatz von Videokonferenztechnik in mündlichen Verhandlungen vor den
Beschwerdekammern zu evaluieren. Zu diesem Zweck wird nun eine Nutzerbefragung
durchgeführt.

Der Beschwerdekammerausschuss und der Präsident der Beschwerdekammern
bitten die Nutzer, an der Befragung zur technischen Durchführung mündlicher
Verhandlungen vor den Beschwerdekammern als Videokonferenz teilzunehmen.

Die Online-Befragung läuft bis 31. März 2023, 12.00 Uhr MEZ.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
 

Jorma Hanski                                                        
Vorsitzender des BKA 

Carl Josefsson          
                    
Präsident
der Beschwerdekammern

 Weitere Informationen:

Nachrichten-Kategorien