16 Januar
2023
Artikel 15a der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern trat am 1. April
2020 in Kraft. In der Beschlussphase für diese Regelung hat der
Beschwerdekammerausschuss (BKA) die Absicht geäußert, die Erfahrungen mit dem
Einsatz von Videokonferenztechnik in mündlichen Verhandlungen vor den
Beschwerdekammern zu evaluieren. Zu diesem Zweck wird nun eine Nutzerbefragung
durchgeführt.
Der Beschwerdekammerausschuss und der Präsident der Beschwerdekammern
bitten die Nutzer, an der Befragung zur technischen Durchführung mündlicher
Verhandlungen vor den Beschwerdekammern als Videokonferenz teilzunehmen.
Die Online-Befragung läuft bis 31. März 2023, 12.00 Uhr MEZ.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Jorma Hanski
Vorsitzender des BKA
Carl Josefsson
Präsident
der Beschwerdekammern
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