| Europäisches Patentamt

Nutzer bewerten einheitlichen Ansatz der Amtspraxis zur Anpassung der Beschreibung bei Erteilung

Dank jüngster intensiver Diskussionen mit zahlreichen
Experten und Stakeholdern wird die nächste Ausgabe der Prüfungsrichtlinien, die
im März 2022 in Kraft tritt, für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in
Bezug auf die Anpassung der Beschreibung sorgen.

Auf der Grundlage der im letzten Frühjahr eingeholten
Rückmeldungen zu den aktuellen Prüfungsrichtlinien hat das EPA am
4. November einen Workshop organisiert, um die Frage der Anpassung der
Beschreibung an die Patentansprüche zu erörtern. Am Workshop teilgenommen haben
Mitglieder von drei SACEPO-Arbeitsgruppen („Richtlinien“,
„Regeln“ und „Qualität“), externe Experten, nationale
Richter aus den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Deutschland sowie
Mitglieder der Beschwerdekammern und Experten aus dem EPA. In Breakout-Sessions
haben Gruppen von Teilnehmern die Anliegen der Anmelder vorgestellt und mit den
Experten des Amts ein einheitliches Vorgehen sowie mögliche Lösungen erörtert.

Die Erkenntnisse aus dem Workshop wurden am 12. November 2021
in einer außerordentlichen Sitzung der SACEPO-Arbeitsgruppe
„Richtlinien“ mit früheren Rückmeldungen gebündelt. Die Nutzer
würdigten die Anstrengungen des Amts, das Problem zu lösen und einen Konsens zu
finden. Aus dem lebhaften Austausch ergab sich ein geänderter Textentwurf für
die Ausgabe 2022 der Prüfungsrichtlinien. In den betreffenden Abschnitten der
Richtlinien werden die Nutzeranforderungen in Bezug auf Rechtssicherheit in der
Post-Grant-Phase von europäischen Patenten berücksichtigt, wobei gleichzeitig
den Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung der Beschwerdekammern Rechnung
getragen wird. Das Amt wird für alle Prüfungs- und Einspruchsabteilungen einen
harmonisierten Ansatz einführen.

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