Newsletter 3/2022: Neues aus den Bereichen gewerbliche Schutzrechte, Service, E-Dienste, Klassifikationen

Newsletter - Informationen aus dem DPMA



Das Deutsche Patent- und Markenamt hat soeben seinen Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Neben aktuellen Technologietrends gibt es wieder jede Menge Statistiken – etwa das Ranking der Bundesländer für die verschiedenen Schutzrechte und die Ranglisten der anmeldestärksten Unternehmen. Zudem bietet der Bericht spannende Geschichten – diesmal über den Flugpionier Otto Lilienthal zu dessen 125. Todestag und über Marken rund um Micky Maus, die auch in Deutschland mit der ersten deutschen Druckausgabe vor 70 Jahren bekannt wurde.

Den DPMA-Jahresbericht bieten wir dieses Jahr zum ersten Mal schon bei der Veröffentlichung in einer besonders nutzungsfreundlichen Version im HTML-Format. Das neue digitale Informationsangebot verbindet hochwertigen Inhalt mit modernen, multimedialen Elementen. Bildergalerien bieten zusätzliche Einblicke und Grafiken werden durch neue Funktionen noch übersichtlicher. Besonders deutlich werden die Vorteile der neuen Digitalversion bei der Anwendung auf Smartphones und Tablets, da wir großen Wert auf das Responsive Design gelegt haben. Wer sich den Jahresbericht 2021 auf herkömmliche Weise herunterladen möchte, findet aber nach wie vor auch eine PDF-Version auf unseren Internetseiten. Als Papierausgabe ist der Bericht ab Mitte Juni bei der DPMA-Pressestelle erhältlich. Schauen Sie doch mal rein, es lohnt sich!


Die Auskunftsstellen, Recherchesäle, die Schalter für Dokumentenannahme und die Geldstellen an allen Standorten des DPMA sind ab 1. Juni 2022 wieder geöffnet. Beratungen vor Ort und Erfindererstberatungen finden nur mit vorheriger Terminvergabe statt. Postsendungen an das Deutsche Patent- und Markenamt können an allen Standorten an den Annahmestellen abgegeben werden. Bareinzahlungen sind ebenso wieder möglich. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie in Berlin und Jena die Nachtbriefkästen nutzen. In München können Sie Postsendungen an der Pforte abgeben.

  • weitere Informationen unter Kontakt


Zum 1. Juli 2022 wird der Standard für die Einreichung von Sequenzprotokollen vom derzeit geltenden WIPO-Standard ST.25 auf den neuen WIPO-Standard ST.26 umgestellt. Der neue WIPO-Standard ST.26 ist der international vereinbarte Standard für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML (eXtensible Markup Language). Die aktuelle Fassung des Standards ist (in englischer Sprache) auf der Website der WIPO verfügbar. Der neue Standard soll für alle PCT-Anmeldungen sowie nationalen Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen gelten, die am oder nach dem 1. Juli 2022 eingereicht werden.

Die rechtlichen Vorgaben in der Patentverordnung und der Gebrauchsmusterverordnung werden derzeit an den neuen WIPO-Standard ST.26 angepasst. Hierzu wird das DPMA zeitnah ausführlich informieren.

Aus technischer Sicht soll bereits vorab auf folgende Aspekte hingewiesen werden:
Zu beachten ist insbesondere, dass Sequenzprotokolle nach den Vorgaben des neuen Standards stets in einer einzigen Datei im XML-Format als elektronisches Dokument einzureichen sind. In Papierform oder bspw. als PDF-Dokument können Sequenzprotokolle nicht mehr formwirksam eingereicht werden. Bevorzugt bietet sich dabei die Einreichung mittels der elektronischen Anmeldesysteme des DPMA an. Sequenzprotokolle werden jedoch auch auf Datenträgern entgegengenommen.

Zur Erstellung von Sequenzprotokolldateien im ST.26 Format entwickelt die WIPO die Software „WIPO Sequence“. Auf der Webseite https://www.wipo.int/standards/de/sequence/index.html kann diese kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden sich auch ein Benutzerhandbuch zur aktuellen Version (Englisch), zur vorigen Version (Deutsch) sowie weiterführende Informationen. Um über die aktuellen Entwicklungen von „WIPO Sequence“ auf dem neuesten Stand zu bleiben, empfiehlt die WIPO, sich in die Mailingliste aufnehmen zu lassen.

Eine Reihe von deutschsprachigen Webinaren führen in die Theorie und Praxis der Verwendung des neuen Standards ein. So werden Grundlagen zum Standard in https://www.wipo.int/meetings/en/details.jsp?meeting_id=65768,
vermittelt. Der weiterführende Kurs https://www.wipo.int/meetings/en/details.jsp?meeting_id=65772, baut darauf auf und vertieft in bestimmten Bereichen. Schließlich wird die Verwendung des Tools WIPO Sequence in https://www.wipo.int/meetings/en/details.jsp?meeting_id=70230 näher erklärt.


Aktuelle Informationen zu DEPATISnet und DPMAregister finden Sie jeweils in der Rubrik „Service“ unter „Neues“.


Durch die zum 1. Juli 2022 in Kraft tretende Fassung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAV) wird es ab diesem Zeitpunkt möglich, PCT-Anmeldungen mit Anmeldeamt DE über das Anmeldetool ePCT der WIPO einzureichen. Dieses Tool ist webbasiert und erfordert daher keine lokale Installation von Software. Einreichungen von PCT-Anmeldungen sind damit ohne Signaturkarte möglich. Neben einem WIPO-Nutzerkonto wird für die sichere Authentifizierung ein Einmalpasswort, beispielsweise generiert durch eine Handy-App oder per SMS, benötigt.

Selbstverständlich können Sie PCT-Anmeldungen signaturgebunden auch weiterhin über unsere Anmeldesoftware DPMAdirektPro, beziehungsweise die Software des EPA (eOLF) einreichen. Der Anmeldeclient PCT-SAFE der WIPO wird für Anmeldeamt DE zum 1. Juli 2022 außer Betrieb genommen.


Neu bei DEPATISnet – Smart search

Ab sofort gibt es in DEPATISnet die Möglichkeit der Smart search-Suche. Das entsprechende Suchfeld befindet sich am rechten oberen Bildrand. Mit der Smart search können Sie auf einfache Art nach Patenten und Gebrauchsmustern recherchieren: Im Suchfeld ist die Eingabe von Veröffentlichungsnummern (PN), Inhaber- (PA) und Erfindernamen (IN) sowie Suchbegriffen (BI) möglich. DE-, DD-, EP- und WO-Veröffentlichungsnummern werden auch ohne Eingabe des Ländercodes gefunden.

Bitte beachten Sie, dass eine Eingabe von Veröffentlichungsnummern mit Leerzeichen kein Ergebnis bringt, z.B. DE 100 00 344. Trunkierungszeichen (Platzhalter) sind erlaubt. Das „?“ steht hierbei für beliebig viele Zeichen, „!“ für genau ein Zeichen, „#“ für ein oder kein Zeichen.

Die Eingabe mehrerer Begriffe erzeugt automatisch eine „UND“-Verknüpfung.
In der erzeugten Trefferliste befindet sich auch eine Schaltfläche, um die Recherche zu verfeinern. Nach Betätigen der Schaltfläche werden Sie auf die „Erweiterte Recherche“ weitergeleitet, um dort Ihre Recherche zu verfeinern.


DEPATISnet – Suche nach Deutschen Reichspatenten und Reichsgebrauchsmustern

Häufig erreichen uns Anfragen über die Eingabe von DRP- (Deutsches Reichspatent)- und DRGM (Deutsches Reichgebrauchsmuster)-Veröffentlichungsnummern in DEPATISnet. Die Eingabe des Ländercodes muss in DEPATISnet aber zweistellig sein. Geben Sie daher im Eingabefeld „Veröffentlichungsnummer“ anstelle von DRP oder DRGM ein „DE“ ein.


Ende März ist das DPMA mit dem dreitägigen Livestream des DPMAnutzerforums auf einem eigenen Youtube-Kanal online gegangen. Von Null auf Hundert in drei Tagen sozusagen: Wir freuen uns über eine Reichweite, die wir im Rahmen einer Präsenzveranstaltung niemals hätten erreichen können: Insgesamt gab es rund 4.000 Aufrufe der drei Livestream-Videos auf Youtube in den ersten sieben Tagen. Das entspricht übrigens einer Wiedergabezeit von mehr als 3.500 Stunden.

Nach dem Livestream des DPMAnutzerforums wird der Youtube-Kanal nun nach und nach mit Inhalten befüllt: Zuerst ging der Kanaltrailer der Youtube-Startseite online „Vier Schutzrechte, die jeder kennen sollte“ (https://www.youtube.com/watch?v=-ymTxv4nVVY&t=2s). In knapp drei Minuten werden alle Schutzrechte und damit die Arbeit des DPMA vorgestellt.

Weitere neue Youtube-Videos:

  • Deutschland ist führend bei klimafreundlichen Innovationen
  • Wann kommt das EU-Patent? Was sind die wichtigsten Änderungen im PatMoG? Diese und weitere Fragen hat Dr. Christian Wichard, Leiter der Unterabteilung III B im Bundesministerium der Justiz beantwortet
  • Designs im Internet: So weisen Sie Quellen nach

Schauen Sie doch mal rein. Geben Sie dem Video gerne ein Like, abonnieren Sie den Kanal und erzählen Sie gerne in Ihren Netzwerken, dass das DPMA neben Linkedin, Xing und Kununu nun auch auf Youtube vertreten ist.


Jubiläum einer Ikone

50 Jahre ist es jetzt her, dass München Gastgeber der Olympischen Sommerspiele war. Die Bauten für das Großereignis prägen die Stadt bis heute. Nicht wenige halten das Olympiagelände für den „wichtigsten Beitrag Deutschlands zur Weltbaukultur der zweiten Jahrhunderthälfte“ (Süddeutsche Zeitung). Mehrere kongeniale Beiträge machten den Schauplatz der Olympiade 1972 zu einem einzigartigen Gesamtkunstwerk: Frei Ottos geniale Zeltdachkonstruktion über den von Günther Behnisch konzipierten Sportstätten im Olympiapark, den Günther Grzimek als offenen Landschaftspark gestaltete und durch den Otl Aichers Piktogramme als universal verständliches Leitsystem führten. Mehr dazu in unserem Hintergrund-Artikel „50 Jahre Olympiapark in München“.


May the force be with you

Der 4. Mai („May the 4th“) hat sich als Festtag der weltweiten Star-Wars-Fans etabliert. Nicht zuletzt dank einer cleveren Schutzrechts-Strategie wurden mit dem Merchandising rund um die Filme laut Schätzungen bisher über 70 Milliarden Dollar umgesetzt.

Die Helden der Saga sind durch gewerbliche Schutzrechte gründlich abgesichert. Die Figur des Meister Yoda beispielsweise wurde unter der Nummer US265754S als Design angemeldet. Der finstere Darth Vader ist als dreidimensionale Unionsmarke eingetragen (EM 005896601), ebenso die Gestaltung der imperialen „Storm trooper“ (EM005896311). Der berühmte „Krieg der Sterne“-Schriftzug wurde natürlich als Wort-Bild-Marke (DE 971996) gesichert. Welche Charaktere aus dem Star-Wars-Universum noch gut geschützt galaktisch erfolgreich sind, lesen Sie in unserem Star-Wars-Beitrag.


Einige der für die Konferenzteilnehmer kostenfreien Workshops am Mittwoch, 22. Juni sind schon ausgebucht – viele interessante Angebote sind noch buchbar:


Am Mittwoch, dem 13. Juli 2022 haben Sie wieder die Gelegenheit, komprimiert an einem Tag Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz zu erhalten. Expertinnen und Experten aus den Patentämtern informieren im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg über aktuelle Entwicklungen und innovative Unternehmen stellen ihre Erfolgsrezepte vor und geben Tipps aus der Praxis. Die Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer, referiert zum Thema „Neues aus dem DPMA und seine Dienstleistungen im Kontext des Einheitspatents“. Dr. Harald Seitz, Leiter des DPMA-Kundenservices, informiert über Neuerungen bei DEPATISnet und DPMAregister. Außerdem ist das DPMA mit einem Informationsstand vertreten. Weitere Informationen und zur Anmeldung auf der Seite des Patent- und Markenzentrums Baden-Württemberg.


Als zentrale Institution für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland zeigt das DPMA regelmäßig Präsenz auf zahlreichen Messen. Vor Ort informieren wir in Kundengesprächen zu allen gewerblichen Schutzrechten.

Auf der analytica – internationale Leitmesse für Labortechnik, Analytik und Biotechnologie und der automatica – Leitmesse für intelligente Automation und Robotik (beide 21. – 24.06.2022 in München) sind unsere Experten für Schutzrechte wieder mobil unterwegs und informieren ausgewählte Aussteller direkt an deren Messestand zum Thema gewerblicher Rechtsschutz.

Neu besuchen wir dieses Jahr die Green World Tour (25.06. – 26.06.2022 in München) ebenfalls mit unseren Experten für Schutzrechte.

Den mobilen Service bieten wir auch auf der erstmals in Frankfurt stattfindenden EUROBIKE (13. – 17.07.2022), der internationalen Messe rund um Fahrrad und Elektrofahrrad.

Unsere Experten für Schutzrechte mobil sind auf diesen Messen unterwegs und besuchen tageweise ausgewählte Aussteller im Hinblick auf eine aktive Kundenunterstützung vor Ort an deren Messestand. Gerne können Sie bereits im Vorfeld telefonisch einen Termin unter 089 2195-1000 vereinbaren.

Alle unsere Messetermine und weitere Informationen finden Sie in unserem Messekalender.


Hier finden Sie Veranstaltungstermine an unseren Standorten in München, Jena und Berlin sowie Workshops und Online-Seminare rund um die Themen gewerbliche Schutzrechte und Recherche.


Herausgeber:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zweibrückenstraße 12, 80331 München, Tel.: 089 2195-1000, E-Mail-Adresse: newsletter@dpma.de, Internet: https://www.dpma.de

Für allgemeine Fragen zum Newsletter und zur Abbestellung steht Ihnen unser Kundenservice unter 089 2195-1000 bzw. unter newsletter@dpma.de zur Verfügung.

Technische Fragen rund um die elektronischen Informationsdienste des DPMA werden gerne unter 089 2195-3435 bzw. unter datenbanken@dpma.de beantwortet.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

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