| Europäisches Patentamt

Neue Datenschutzvorschriften treten am 1. Januar 2022 in Kraft

Decorative illustration showing icons of different elements associated with data protection

Nachdem der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation am 30. Juni 2021 einen aktualisierten Datenschutzrahmen gebilligt hat, treten die neuen Datenschutzvorschriften (DSV) des EPA heute in Kraft. 

Die
neuen DSV legen das Fundament für einen modernen, integrierten
Datenschutz im EPA. Indem sie das Amt an den Grundsätzen und
wesentlichen Anforderungen der internationalen Best Practices auf dem
Gebiet des Datenschutzes ausrichten, leisten sie einen wichtigen Schritt
zur Stärkung individueller Grundrechte im digitalen Zeitalter und
gewährleisten allen EPA-Bediensteten, Nutzern und der breiten
Öffentlichkeit, dass bei sämtlichen vom EPA durchgeführten
Datenverarbeitungsvorgängen derselbe Standard zum Schutz
personenbezogener Daten angewandt wird.

Einschlägige Informationen, Rechtstexte und Betriebsdokumentation in Ergänzung zu den DSV werden in der Datenschutzerklärung
zugänglich gemacht. Mit Inkrafttreten der DSV nimmt auch der neu
geschaffene Datenschutzausschuss seine Aufsichts- und Beratungsfunktion
auf und überwacht als unabhängiges Gremium die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch das EPA.

Der
neue Rahmen gilt für Datenverarbeitungen, die am oder nach dem 1. Juli
2021 initiiert wurden. Zudem gilt ein sechsmonatiger Übergangszeitraum
bis zum 1. Juli 2022, damit die Datenschutzvorgänge aus der Zeit vor der
Genehmigung mit dem neuen Rahmen in Einklang gebracht werden können.

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