KMU-Fonds des EUIPO – Antragstopp für Gutschein 1 ab 29. November 2022

Symbolbild: Aufsteigenden Münzstapel mit SPielhäusern

Wir bieten Ihnen Informationen nicht nur auf diesen KMU-Seiten, weitere Unterstützung finden Sie auch auf den folgenden DPMA-Internetseiten:

  • Informationsmaterial: Wir haben außerdem Broschüren und Flyer zu den Schutzrechten zusammengestellt, die Sie sich als PDF-Dateien herunterladen können.
  • Zentraler Kundenservice: Dieser steht Ihnen telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort an unseren Standorten in München, Berlin und Jena zur Verfügung.
  • Recherchesäle: Sie können die DPMA-Recherchesäle in München und Berlin nutzen, um Recherchen vor Ort vorzunehmen.
  • Erstberatung: Wöchentlich bieten erfahrene Anwälte in unseren Räumen Termine zur kostenlosen Erstberatung zu allen Schutzrechten an. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an unter Tel. 089 2195-1000 für München und Tel. 030 25992-230/231 für Berlin.
  • Weiterbildungsangebot: Regelmäßig bietet das DPMA Seminare und Workshops zu verschiedenen Schutzrechtsthemen und zu Recherchen nach Patenten, Marken und Designs in den öffentlich zugänglichen Datenbanken an.

KMU-Fonds des EUIPO – Antragstopp für Gutschein 1 ab 29. November 2022


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Video: Bis zu 2 250 EUR Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)


Der „Ideas Powered for business SME Fund (KMU Fonds)“ ist ein Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung der Rechte des geistigen Eigentums von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022 laufen sollte.

Mit Datum vom 25. November 2022 wurden das DPMA als Contact Office des KMU Fonds in Deutschland vom EUIPO darüber informiert, dass das Budget für den Gutschein 1 aufgrund der großen Nachfrage bereits frühzeitiger als geplant ausgeschöpft ist. Eine weitere Beantragung ab 29. November 2022 wird für Gutschein 1 nicht mehr möglich sein.

Für den Gutschein 2 (Patentgebühren) bleibt eine Antragstellung voraussichtlich bis 16.12.2022, wie geplant, möglich.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und bei Ihren strategischen Planungen zum Schutz Ihrer geistigen Eigentumsrechte.

Warum Sie Ihr geistiges Eigentum schützen lassen sollten

Der Schutz Ihres geistigen Eigentums ist im digitalen Zeitalter unabdingbar. Dabei handelt es sich um die einzige legale Möglichkeit, zu vermeiden, dass Ihre einzigartigen Ideen, Produkte oder Dienstleistungen ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt werden. Der Schutz des geistigen Eigentums kann viele verschiedene Vermögenswerte abdecken, darunter Marken, Geschmacksmuster, Patente, Unternehmensidentitäten, Produkte, Dienstleistungen und Verfahren.

Wer kann den KMU-Fonds in Anspruch nehmen?

Der KMU-Fonds bietet KMU mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung. Anträge können von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem im Namen des KMU handelnden Bevollmächtigten eines KMU aus der EU eingereicht werden. Finanzhilfen werden stets direkt an die KMU überwiesen.

So funktioniert der KMU-Fonds

So beantragen Sie den Zuschuss – zum Vergrößern Klicken

Der KMU-Fonds ist ein Erstattungsprogramm, bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können. Je nach Tätigkeit stehen zwei Arten von Gutscheinen zur Verfügung:

  • Gutschein 1 Antragstellung ab 29.11.2022 nicht mehr möglich
    • 1 500 Euro für Gebühren für Marken- und Designanmeldungen und/oder IP-Scans (Ein IP-Scan ist eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und kann bei der Entscheidung helfen, welche Rechte des geistigen Eigentums Sie anmelden möchten, wie Sie das Portfolio Ihres Unternehmens im Bereich des geistigen Eigentums entwickeln und wie Sie für die Zukunft planen, wenn Sie bereits Rechte des geistigen Eigentums eingetragen haben. Die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) stellt keine Rechtsdienstleistung dar und ist auch keine Neuheitsrecherche/Marken- oder Designrecherche.)
  • Gutschein 2
    • 750 Euro für Patentgebühren.

Wichtig: Zuerst Zuschuss beantragen, dann Termin ausmachen

Damit Sie den Zuschuss aus dem KMU-Fonds erhalten können, halten Sie sich bitte genau den vom EUIPO vorgegebenen Ablauf: So müssen Sie zuerst den Zuschuss beim EUIPO beantragen und können dann erst einen Termin für einen IP-Scan ausmachen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der externer Link Internetseite des EUIPO. Außerdem können Sie dort eine externer Link FAQ-Liste zum KMU-Fonds aufrufen. Ihre weiteren Fragen richten Sie bitte direkt an das EUIPO, auf der EUIPO-Internetseite finden Sie auch deutschsprachige Ansprechpersonen.


Die deutschen Patentinformationszentren (PIZ) sind die regionalen IP-Ansprechpartner für Erfinder, Unternehmen und Forschungsinstitutionen. Als anerkannte langjährige Kooperationspartner des DPMA bieten sie an zwanzig Standorten in ganz Deutschland umfassende Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz, vor allem für KMU und Gründer. Als kompetente Dienstleister bieten sie ihren Kunden hochwertige und maßgeschneiderte Dienstleistungen und garantieren Verschwiegenheit und Geheimhaltung.

Nähere Informationen über das Leistungsangebot der PIZ im Patentmanagement finden Sie unter externer Link www.piznet.de.

Grundsätzlich können Sie Schutzrechte selbst anmelden. Es kann aber sinnvoll sein, bereits im Vorfeld einer Anmeldung einen Patentanwalt oder einen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. So können mögliche Fehler bei der Anmeldung vermieden werden, die später nicht mehr zu korrigieren sind. Wenn das angestrebte Schutzrecht später einen deutlichen Mehrwert für Ihr Unternehmen bringt, sollte sich der finanzielle Mehraufwand für die anwaltliche Vertretung gelohnt haben.

Adressen von externer Link Patentanwälten und externer Link Rechtsanwälten lassen sich im Internet recherchieren.

  • externer Link Gründerwoche: Bundesweite Aktionswoche im Oktober zum Thema „Selbständigkeit“.
  • externer Link Welttag des geistigen Eigentums: Findet jedes Jahr am 26. April statt; wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) koordiniert, um den Wert und die Wichtigkeit von Kreativität und geistigem Eigentum transparent zu machen und zu verdeutlichen, wie wichtig dessen Schutz ist.
  • externer Link Deutsche Gründer- und Unternehmertage (deGut): Messe rund um die Themen Existenzgründung und Unternehmertum in Berlin, im Oktober.
  • Veranstaltungen: Termine von Veranstaltungen des DPMA
Frau in Schreinerei mit Tablet
  • externer Link WIPANO – „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ : Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Programm unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs(F&E)-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.
  • externer Link Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes : Kostenfreier Beratungsservice zur Forschungs- und Innovationsförderung auf den Gebieten Hightech, Materialforschung, Ernährung, Landwirtschaft.
  • externer Link Industrie- und Handelskammern: Die regionalen IHK bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen eine allgemeine Innovationsberatung und Wegweisung zu Förderprogrammen.
  • externer Link Handwerkskammern: Die regional und örtlich organisierten Handwerkskammern konzentrieren sich auf Handwerksbetriebe aller Sparten und bieten allgemeine Innovations- und Förderberatung an.
  • externer Link Horizont 2020: Strategisches Programm der Europäischen Union zur Forschungsförderung. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit spezifischem Programm für KMU.
  • externer Link COSME: EU-Förderprogramm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU – (2014-2020) führt die KMU-Förderung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013 (CIP) fort.
  • externer Link Hightech-Strategie der Bundesregierung: Die Hightech-Strategie (HTS) der Bundesregierung bündelt die forschungs- und innovationspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung und vereint alle am Innovationsgeschehen beteiligten Akteure in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Stärkung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen bildet dabei einen wichtigen Schwerpunkt mit einem umfangreichen Förderangebot. Handlungsfelder sind Digitale Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Energie, Innovative Arbeitswelt (neue Dienstleistungen, Bildung und Qualifizierung), Gesundheit (Prävention, Heilung und Pflege), Mobilität, zivile Sicherheit.
  • externer Link Förderdatenbank: Umfassender und aktueller Überblick der Bundesregierung über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU.
  • externer Link Nationale Kontaktstelle KMU: Beratung rund um EU-Förderung zu den Themen Rohstoffeffizienz, Kreativwirtschaft, Bauwirtschaft, Raumfahrt, Mobilität.
  • externer Link Enterprise Europe Network Deutschland: Portal zum EU-Beratungsnetzwerk der deutschen Bundesländer.
  • externer Link Internationales Büro: Koordinationsbüro, das im Forschungsverbund des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt angesiedelt ist und zu folgenden Themen Hilfestellung anbietet: Beratung zur internationalen Forschungszusammenarbeit, Förderkonzepte, -verfahren und -instrumente entwickeln, individuell zu fachlichen, geographischen und interkulturellen Themengebieten informieren und beraten, Fördermittelakquise erleichtern und Projekte fachlich begleiten.
  • externer Link Innovaccess – Intellectual Property Portal: Portal des Projektes VIP4SME der EU-Kommission, dessen Schwerpunkt darin liegt, kleine und mittelständische Unternehmen für gewerbliche Schutzrechte zu sensibilisieren, über die Nutzung aufzuklären und Wissen dazu zu vermitteln.
  • externer Link 4iP Council:Warum sich Schutzrechte lohnen, zeigt folgender Flyer von 4iP übersichtlich: „externer Link 4 REASONS TO PATENT“. Eine interaktive Version des Flyers mit best practice Beispielen sowie weiteren hilfreichen Links finden Sie auf den Internetseiten von externer Link 4iP Council.
  • externer Link PDF-Datei VDMA-Branchenführer Produkt- und Know-how-Schutz (zweite Ausgabe, 2016) Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft Produkt- und Know-how-Schutz im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
  • eine Übersicht über ausgewählte, aktuelle Förderprogramme der EU mit Fokus auf geistiges Eigentum
    finden Sie auf unserer Seite EU-Förderprogramme

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