KMU aufgepasst: Förderanträge für den KMU-Fonds des EUIPO werden derzeit nur noch für eine Stand-der-Technik-Recherche im Zusammenhang mit einer geplanten Patentanmeldung, für eine Patentanmeldung und/oder für eine EU-Sortenanmeldung angenommen.

Symbolbild: Aufsteigenden Münzstapel mit SPielhäusern

Wir bieten Ihnen Informationen nicht nur auf diesen KMU-Seiten, weitere Unterstützung finden Sie auch auf den folgenden DPMA-Internetseiten:

  • Informationsmaterial: Wir haben außerdem Broschüren und Flyer zu den Schutzrechten zusammengestellt, die Sie sich als PDF-Dateien herunterladen können.
  • Zentraler Kundenservice: Dieser steht Ihnen telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort an unseren Standorten in München, Berlin und Jena zur Verfügung.
  • Recherchesäle: Sie können die DPMA-Recherchesäle in München und Berlin nutzen, um Recherchen vor Ort vorzunehmen.
  • Erstberatung: Wöchentlich bieten erfahrene Anwälte in unseren Räumen Termine zur kostenlosen Erstberatung zu allen Schutzrechten an. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an unter Tel. 089 2195-1000 für München und Tel. 030 25992-230/231 für Berlin.
  • Weiterbildungsangebot: Regelmäßig bietet das DPMA Seminare und Workshops zu verschiedenen Schutzrechtsthemen und zu Recherchen nach Patenten, Marken und Designs in den öffentlich zugänglichen Datenbanken an.

KMU-Fonds 2023

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt wird. Die Initiative wird vom 23. Januar 2023 bis zum 8. Dezember 2023 dauern. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

KMU aufgepasst: Förderanträge für den KMU-Fonds des EUIPO können derzeit nur noch für eine Stand-der-Technik-Recherche im Zusammenhang mit einer geplanten Patentanmeldung, für eine Patentanmeldung und/oder für eine EU-Sortenanmeldung angenommen werden. Die Mittel für einen Zuschuss für einen IP-Scan und/oder eine Marken/Designanmeldung sind 2023 ausgeschöpft. Weitere Informationen erhalten Sie auf der externer Link Internetseite des EUIPO.

Warum Sie Ihr geistiges Eigentum schützen lassen sollten

Der Schutz Ihres geistigen Eigentums ist im digitalen Zeitalter unabdingbar. Dabei handelt es sich um die einzige legale Möglichkeit, zu vermeiden, dass Ihre einzigartigen Ideen, Produkte oder Dienstleistungen ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt werden. Der Schutz des geistigen Eigentums kann viele verschiedene Vermögenswerte abdecken, darunter Marken, Geschmacksmuster, Patente, Unternehmensidentitäten, Produkte, Dienstleistungen und Verfahren.

Wer kann den KMU-Fonds in Anspruch nehmen?

Der KMU-Fonds bietet KMU mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung. Anträge können von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem im Namen des KMU handelnden Bevollmächtigten eines KMU aus der EU eingereicht werden. Finanzhilfen werden stets direkt an die KMU überwiesen.

So funktioniert der KMU-Fonds

Übersicht Gutscheine, zum Vergrößern Klicken

Der KMU-Fonds ist ein Erstattungsprogramm, bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können.

Es stehen verschiedene Gutscheine zur Verfügung:

  • Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Scan): bis 1.350 Euro zur Deckung des Kosten für IP Scans
  • Marken und Designs: 1.000 Euro für förderfähige Marken- und Geschmacksmustergebühren
  • Patente: 1.500 Euro für förderfähige Patentgebühren und/oder eine „Stand der Technik“-Recherche
  • Gemeinschaftlicher Sortenschutz: 225 Euro für die Gebühren eines Online-Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz

Die förderfähigen Aktivitäten im Einzelnen

Erstattung von 90 Prozent der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan)

  • Im Rahmen von Gesprächen mit einem Sachverständigen für geistiges Eigentum, der vom nationalen Amt für geistiges Eigentum benannt wurde, prüfen Sie gemeinsam Ihr Geschäftsmodell, Ihre Produkte oder Dienstleistungen sowie Ihre Wachstumspläne, um die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Strategie für geistiges Eigentum zu ermitteln. Der IP-Scan-Dienst stellt keine Rechtsdienstleistung dar.
  • Nach der Prüfung wird der Sachverständige für geistiges Eigentum Ihnen einen umfassenden Bericht über Ihre Rechte des geistigen Eigentums vorlegen und eine Reihe bewährter Verfahren und Empfehlungen für das Management, den Schutz und die Entwicklung Ihrer Rechte des geistigen Eigentums vorschlagen.
  • Der IP Scan erstreckt sich auf alle Arten von Rechten des geistigen Eigentums (Marken, Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Pflanzenschutz, geografische Angaben) sowie auf solche, die nicht eingetragen/nicht eintragungsfähig sind (wie Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Firmennamen, Domänennamen).
    Weitere Informationen über die Dienstleistung „IP Scan“ und ihre Vorteile finden Sie auf der externer Link Seite „IP Scan“.

Marken und Designs
Ihre Geschäftsstrategie und Wachstumspläne bestimmen, welches Schutzniveau (regional, national, EU-weit oder international) Sie wählen sollten. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Art von Schutz Sie beantragen möchten oder auf welcher territorialen Ebene, können Ihnen eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) oder eine kostenlose Beratung zu geistigem Eigentum (externer Link Kostenlose personalisierte Unterstützung im Bereich des geistigen Eigentums) helfen, die richtige Wahl zu treffen.

  • Erstattung von 75 Prozent der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene
    Sie können eine Erstattung von 75 Prozent der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, zusätzliche Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren auf EU-Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte über das EUIPO erfolgen.
  • Erstattung von 75 Prozent der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf nationaler und regionaler Ebene
    Sie können eine Erstattung von 75 Prozent der Anmeldegebühren für Marken und/oder Geschmacksmuster, zusätzliche Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren auf nationaler und regionaler Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz sollte direkt über ein nationales Amt für geistiges Eigentum oder (für den Schutz auf regionaler Ebene für Belgien, die Niederlande und Luxemburg) das Benelux-Amt für geistiges Eigentum erfolgen.
  • Erstattung von 50 Prozent der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU
    Sie können eine Erstattung von 50 Przent der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, Benennungsgebühren und nachträglichen Benennungsgebühren außerhalb der EU beantragen. Ausgenommen sind Benennungsgebühren für EU-Länder sowie vom Ursprungsamt erhobene Bearbeitungsgebühren. Die Anmeldung für diese Art von Schutz sollte über die externer Link Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.

Patente

  • 75 Prozent Erstattung von Gebühren vor der Erteilung eines Patents (Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und Veröffentlichungsgebühr für den nationalen Schutz in einem EU-Mitgliedstaat.
  • Erstattung von 75 Prozent der Anmelde- und Recherchegebühren für europäische Patente, die beim externer Link EPA angemeldet werden. Alle anderen Gebühren für ein europäisches Patent sind ausgeschlossen.
  • Erstattung von 75 Prozent der Kosten für einen „Stand der Technik Recherche“
    Der Bericht, der einer Patentanmeldung vorausgeht, wird weltweit erstellt und muss von einem nationalen Amt für geistiges Eigentum in einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt oder koordiniert werden.

Gemeinschaftlicher Sortenschutz

  • Erstattung von 50 Prozent der Gebühr für eine Online-Anmeldung auf EU-Ebene
    Sie können eine Erstattung von 50 Prozent der Gebühr für eine Online-Anmeldung beantragen. Anträge in Papierform kommen für eine Erstattung aus dem KMU-Fonds nicht in Betracht. Die Anmeldung für diese Art des Schutzes sollte über das Gemeinschaftliche Sortenamt (externer Link CPVO) erfolgen.

Wichtig: Zuerst Zuschuss beantragen, dann Termin ausmachen

Damit Sie den Zuschuss aus dem KMU-Fonds erhalten können, halten Sie sich bitte genau an den vom EUIPO vorgegebenen Ablauf: So müssen Sie zuerst den Zuschuss beim EUIPO beantragen und können dann erst einen Termin für einen IP-Scan ausmachen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der externer Link Internetseite des EUIPO. Außerdem können Sie dort eine externer Link FAQ-Liste zum KMU-Fonds aufrufen. Ihre weiteren Fragen richten Sie bitte direkt an das EUIPO, auf der EUIPO-Internetseite finden Sie auch deutschsprachige Ansprechpersonen.

Ab dem 26. Juni 2023 haben ukrainische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, Fördermittel aus dem KMU-Fonds zu beantragen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt wird. Er bietet ukrainischen Unternehmen jetzt die Möglichkeit, Mittel für den Schutz ihres geistigen Eigentums zu erhalten.

Der KMU-Fonds 2023 zielt auf die Förderung von Innovation und Unternehmertum in kleinen und mittleren Unternehmen ab. Die finanzielle Unterstützung der Kommission und des EUIPO für ukrainische KMU umfasst Folgendes:

  • Marken- und Geschmacksmusterschutz in der Europäischen Union (auf nationaler, regionaler und EU-Ebene) in Höhe von 75 Prozent der Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von 1 000 EUR
  • Patentschutz oder damit verbundene Tätigkeiten in der Europäischen Union (für nationale Patente und europäische Patente, einschließlich einheitlicher Patente) in Höhe von 75 Prozent der Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von 1 500 EUR und
  • Sortenschutz auf europäischer Ebene in Höhe von 50 Prozent der Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von 225 EUR.

Zu Beginn dieses Jahres wurde eine grundlegende Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Ukraine getroffen, die es der Ukraine ermöglicht, an den von der Europäischen Union im Rahmen des Binnenmarktprogramms (SMP) finanzierten Aktivitäten teilzunehmen. Das Abkommen bietet der Ukraine Unterstützung für Unternehmen und erleichtert den Zugang zu Märkten, ein günstiges Unternehmensumfeld, nachhaltiges Wachstum und Internationalisierung. Dieses neu angekündigte Addendum baut auf diesem Abkommen auf und eröffnet Wege für eine verstärkte Zusammenarbeit und wirtschaftliches Wachstum.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das externer Link EUIPO-Helpdesk.

Die deutschen Patentinformationszentren (PIZ) sind die regionalen IP-Ansprechpartner für Erfinder, Unternehmen und Forschungsinstitutionen. Als anerkannte langjährige Kooperationspartner des DPMA bieten sie an zwanzig Standorten in ganz Deutschland umfassende Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz, vor allem für KMU und Gründer. Als kompetente Dienstleister bieten sie ihren Kunden hochwertige und maßgeschneiderte Dienstleistungen und garantieren Verschwiegenheit und Geheimhaltung.

Nähere Informationen über das Leistungsangebot der PIZ im Patentmanagement finden Sie unter externer Link www.piznet.de.

Grundsätzlich können Sie Schutzrechte selbst anmelden. Es kann aber sinnvoll sein, bereits im Vorfeld einer Anmeldung einen Patentanwalt oder einen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. So können mögliche Fehler bei der Anmeldung vermieden werden, die später nicht mehr zu korrigieren sind. Wenn das angestrebte Schutzrecht später einen deutlichen Mehrwert für Ihr Unternehmen bringt, sollte sich der finanzielle Mehraufwand für die anwaltliche Vertretung gelohnt haben.

Adressen von externer Link Patentanwälten und externer Link Rechtsanwälten lassen sich im Internet recherchieren.

  • externer Link Gründerwoche: Bundesweite Aktionswoche im Oktober zum Thema „Selbständigkeit“.
  • externer Link Welttag des geistigen Eigentums: Findet jedes Jahr am 26. April statt; wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) koordiniert, um den Wert und die Wichtigkeit von Kreativität und geistigem Eigentum transparent zu machen und zu verdeutlichen, wie wichtig dessen Schutz ist.
  • externer Link Deutsche Gründer- und Unternehmertage (deGut): Messe rund um die Themen Existenzgründung und Unternehmertum in Berlin, im Oktober.
  • Veranstaltungen: Termine von Veranstaltungen des DPMA
Frau in Schreinerei mit Tablet
  • externer Link WIPANO – „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ : Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Programm unterstützt KMU, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs(F&E)-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.
  • externer Link Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes : Kostenfreier Beratungsservice zur Forschungs- und Innovationsförderung auf den Gebieten Hightech, Materialforschung, Ernährung, Landwirtschaft.
  • externer Link Industrie- und Handelskammern: Die regionalen IHK bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen eine allgemeine Innovationsberatung und Wegweisung zu Förderprogrammen.
  • externer Link Handwerkskammern: Die regional und örtlich organisierten Handwerkskammern konzentrieren sich auf Handwerksbetriebe aller Sparten und bieten allgemeine Innovations- und Förderberatung an.
  • externer Link Horizont 2020: Strategisches Programm der Europäischen Union zur Forschungsförderung. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit spezifischem Programm für KMU.
  • externer Link COSME: EU-Förderprogramm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU – (2014-2020) führt die KMU-Förderung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013 (CIP) fort.
  • externer Link Hightech-Strategie der Bundesregierung: Die Hightech-Strategie (HTS) der Bundesregierung bündelt die forschungs- und innovationspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung und vereint alle am Innovationsgeschehen beteiligten Akteure in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Stärkung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen bildet dabei einen wichtigen Schwerpunkt mit einem umfangreichen Förderangebot. Handlungsfelder sind Digitale Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Energie, Innovative Arbeitswelt (neue Dienstleistungen, Bildung und Qualifizierung), Gesundheit (Prävention, Heilung und Pflege), Mobilität, zivile Sicherheit.
  • externer Link Förderdatenbank: Umfassender und aktueller Überblick der Bundesregierung über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU.
  • externer Link Nationale Kontaktstelle KMU: Beratung rund um EU-Förderung zu den Themen Rohstoffeffizienz, Kreativwirtschaft, Bauwirtschaft, Raumfahrt, Mobilität.
  • externer Link Enterprise Europe Network Deutschland: Portal zum EU-Beratungsnetzwerk der deutschen Bundesländer.
  • externer Link Internationales Büro: Koordinationsbüro, das im Forschungsverbund des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt angesiedelt ist und zu folgenden Themen Hilfestellung anbietet: Beratung zur internationalen Forschungszusammenarbeit, Förderkonzepte, -verfahren und -instrumente entwickeln, individuell zu fachlichen, geographischen und interkulturellen Themengebieten informieren und beraten, Fördermittelakquise erleichtern und Projekte fachlich begleiten.
  • externer Link Innovaccess – Intellectual Property Portal: Portal des Projektes VIP4SME der EU-Kommission, dessen Schwerpunkt darin liegt, kleine und mittelständische Unternehmen für gewerbliche Schutzrechte zu sensibilisieren, über die Nutzung aufzuklären und Wissen dazu zu vermitteln.
  • externer Link 4iP Council:Warum sich Schutzrechte lohnen, zeigt folgender Flyer von 4iP übersichtlich: „externer Link 4 REASONS TO PATENT“. Eine interaktive Version des Flyers mit best practice Beispielen sowie weiteren hilfreichen Links finden Sie auf den Internetseiten von externer Link 4iP Council.
  • externer Link PDF-Datei VDMA-Branchenführer Produkt- und Know-how-Schutz (zweite Ausgabe, 2016) Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft Produkt- und Know-how-Schutz im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
  • eine Übersicht über ausgewählte, aktuelle Förderprogramme der EU mit Fokus auf geistiges Eigentum
    finden Sie auf unserer Seite EU-Förderprogramme

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