| Europäisches Patentamt

KI kann nicht als Erfinder auf Patentanmeldungen genannt werden

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In der heutigen öffentlichen mündlichen
Verhandlung zu den zusammengelegten Verfahren J 8/20 und J 9/20
bestätigte die Juristische Beschwerdekammer des EPA, dass der in einer
Patentanmeldung genannte Erfinder nach dem Europäischen Patentübereinkommen
(EPÜ) ein Mensch sein muss. Die Kammer wies die Beschwerde des Anmelders
zurück. Die schriftliche Entscheidung mit Begründung wird zu gegebener Zeit
erlassen und über das Europäische Patentregister zugänglich gemacht. Die
Beschwerdekammern haben eine Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten
veröffentlicht.

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