| Europäisches Patentamt

Herbstsitzung der SACEPO-Arbeitsgruppe „Regeln“

SACEPO

Am 18. Oktober kamen Nutzervertreter online zur Herbstsitzung der SACEPO-Arbeitsgruppe „Regeln“ zusammen, um sich zu verschiedenen laufenden Entwicklungen und neuen Vorschlägen auszutauschen. Vertreten waren dabei BusinessEurope, das epi, AIPPI, FEMIPI, FICPI und UNION-IP sowie Mitglieder der EPA-Amtsleitung.

Das EPA bereitet derzeit eine Reihe von Rechtsänderungen vor, um die weitere digitale Transformation seines Patenterteilungsprozesses zu unterstützen. In diesem Kontext wurden die Nutzer über die Änderungen an der Ausführungsordnung zum EPÜ informiert, die der Verwaltungsrat der EPO am Donnerstag zuvor (13. Oktober) beschlossen hatte. Diese Änderungen betreffen die Formerfordernisse für Dokumente (Regeln 46, 49, 50, 57 und 82 EPÜ) und die Übermittlung von in Recherchenberichten angeführten Dokumenten (Regel 65 EPÜ). Diese Änderungen treten am 1. Februar 2023 in Kraft und sollen dem Amt helfen, sich flexibler auf die weiteren digitalen Entwicklungen einzustellen. Neue Regeln für die Zustellung und Fristberechnung (Regeln 126, 127 und 131 EPÜ) werden am 1. November 2023 in Kraft treten und zu einer Abschaffung der sogenannten 10-Tage-Regel führen. Die SACEPO-Mitglieder betonten die Notwendigkeit von Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen, um diese Änderungen bekannt zu machen. Das Amt informierte über die geplanten Maßnahmen, wie etwa die Veröffentlichung des Beschlusses des Verwaltungsrats, eine ausführliche Mitteilung im Amtsblatt und Schulungsangebote.

Das EPA berichtete außerdem über die jüngsten Entwicklungen bei der Videokonferenz-Infrastruktur, vor allem in Bezug auf mündliche Verhandlungen im Einspruchsverfahren. Die SACEPO-Mitglieder äußerten unterschiedliche Meinungen. Die Anstrengungen des Amts bei der Durchführung mündlicher Verhandlungen als Videokonferenz wurden allgemein gewürdigt. Abschließend machten die Mitglieder Vorschläge zu konkreten Verbesserungen, insbesondere in Bezug auf Tonprobleme.

Das EPA präsentierte auch eine Reihe von Vorschlägen, mit denen die Transparenz weiter erhöht und die Bearbeitungsgeschwindigkeit von Teilanmeldungen gesteigert werden sollen; dazu zählen die frühere Veröffentlichung und – in spezifischen Situationen – eine Ladung als erster Bescheid.

Auf der Tagesordnung standen ferner Themen zum internationalen Patentrecht. Erörtert wurden ein Bericht über die wichtigsten Ergebnisse der EPA-Studie zur Neuheitsschonfrist sowie der Sachstand bei den nationalen Nutzerkonsultationen zur Harmonisierung des materiellen Patentrechts und das Ergebnis der Plenarsitzung der Gruppe B+.

Außerdem wurden die SACEPO-Mitglieder informiert über die abschließenden Vorbereitungen für das Inkrafttreten des Einheitspatents – mit Betonung auf nationalen abschließenden Recherchen und der Übergangsfrist für die Maßnahmen des EPA zur Unterstützung einer zeitnahen Nutzung des Einheitspatents – sowie über das Konvergenzprogramm, das sich nun mit den Themen „Erstellen und Struktur von Ansprüchen“ und „Prüfungspraxis bei computerimplementierten Erfindungen und künstlicher Intelligenz“ befasst.

Abschließend fanden Vorschläge zu künftigen Authentifizierungsmaßnahmen und zur Annahme mehrsprachiger PCT-Anmeldungen die Unterstützung der SACEPO-Mitglieder.

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