EPÜ- und PCT-EPA-Richtlinien 2022: nächste Schritte

Das EPA hat seine
öffentliche Nutzerkonsultation (3. Februar bis 15. April) zur Ausgabe
2022 der Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt und der
Richtlinien für die Recherche und Prüfung im Europäischen Patentamt als
PCT-Behörde abgeschlossen. Zu den EPA-Richtlinien 2022 sind mehr als 120
Bemerkungen von 48 Nutzern, darunter auch Vertretern von Nutzerverbänden,
eingegangen.

Alle
Bemerkungen wurden in der Sitzung der SACEPO-Arbeitsgruppe
„Richtlinien“ am 19. Mai 2022 erörtert, von der eine kurze
Zusammenfassung am 20. Mai 2022 auf epo.org veröffentlicht wurde. Rund
70 % der Bemerkungen wurden angenommen und werden in der Ausgabe 2023
der Richtlinien berücksichtigt.

Die
Richtlinien für die Prüfung im EPA decken das gesamte Patenterteilungsverfahren
in acht Teilen ab: Formalprüfung (Teil A), Recherche (Teil B),
Verfahrensrechtliche Aspekte der Sachprüfung (Teil C), Einspruchsverfahren
und Beschränkungs- bzw. Widerrufsverfahren(Teil D), Allgemeine
Verfahrensfragen (Teil E), die europäische Patentanmeldung (Teil F),
Patentierbarkeit (Teil G) und Änderungen und Berichtigungen (Teil H).

Das
EPA möchte allen Teilnehmern an der Konsultation für ihre wertvollen Beiträge
danken, die dem EPA helfen werden, die Richtlinien kontinuierlich zu
verbessern.

Nachstehend findet sich eine statistische
Zusammenfassung der Ergebnisse, die auch auf der EPA-Website unter
„Abgeschlossene Konsultationen“ veröffentlicht ist.

EPC Guidelines

PCT-EPO Guidelines

Participants

Es wird daran
erinnert, dass Feedback zu den Richtlinien weiterhin das ganze Jahr über
eingereicht werden kann, und zwar per E‑Mail an patentlaw@epo.org (zu den EPÜ-Richtlinien) oder international_pct_affairs@epo.org (zu den PCT-EPA-Richtlinien).

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