| Europäisches Patentamt

EPA verlängert Pilotprojekt zur Durchführung mündlicher Einspruchsverhandlungen als Videokonferenz bis 31. Mai 2022

Da aufgrund der anhaltenden Coronapandemie, Reisebeschränkungen und präventiven Schutzmaßnahmen die Teilnahmemöglichkeiten von Parteien an mündlichen Verhandlungen vor Ort weiter eingeschränkt sind, hat das EPA beschlossen, das Pilotprojekt zur Durchführung von Einspruchsverhandlungen als Videokonferenz bis zum 31. Mai 2022 weiter zu verlängern. Wenn ernsthafte Gründe gegen die Durchführung einer Einspruchsverhandlung als Videokonferenz sprechen, wird die mündliche Verhandlung bis nach diesem Datum verschoben.

Das EPA ist darum bemüht, die Tools für die Durchführung mündlicher Verhandlungen als Videokonferenz weiter zu verbessern. Es wird seine Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für Verfahrensbeteiligte fortsetzen, damit die Videokonferenztools einer direkten menschlichen Interaktion möglichst nahekommen.

Nachrichten-Kategorien