| Europäisches Patentamt

EPA verabschiedet neue Charta für Patentqualität

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Das EPA freut sich,
bekannt geben zu können, dass seine neue Charta für Patentqualität am
1. Oktober 2022 in Kraft tritt. Die Bereitstellung hochwertiger Patente
und Dienstleistungen hat für das EPA nach wie vor oberste Priorität. Eine von
raschem Wandel geprägte digitale Umgebung erfordert einen dynamischen Ansatz,
damit unsere Produkte genau auf die Anforderungen und Erwartungen der Nutzer
zugeschnitten sind.

Die Charta stützt
sich auf die umfassende Konsultation verschiedenster Interessengruppen, darunter
auch die SACEPO-Arbeitsgruppe „Qualität“.
Sie legt die prägenden Grundsätze der
Qualitätspolitik des EPA dar und steht für unser kontinuierliches Streben nach
Exzellenz.

Unsere Stakeholder
verlassen sich auf – fristgerecht erteilte – europäische Patente für ein
Höchstmaß an Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Konsistenz. Die Charta ist
für das Amt und seine Stakeholder die Leitreferenz für Qualität und basiert auf
fünf Säulen:

  • Konzeption: Ausrichtung der Systeme auf die Bereitstellung
    hochwertiger Produkte und Dienstleistungen 
  • Unterstützung: Förderung des Wissensaustauschs im Interesse der Exzellenz 
  • Gemeinsame
    Werte:
    Förderung einer
    nachhaltigen Qualität durch gemeinsame Werte  
  • Kennzahlen
    und Lernen
    : Förderung einer
    Kultur des kontinuierlichen Lernens 
  • Dialog: Kontinuierliche Einbeziehung von Stakeholdern 

Die Charta
ermöglicht ein gemeinsames Qualitätsverständnis und dient dem EPA letztlich als
Leitfaden für die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen, die stets
höchsten Standards entsprechen.

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