EPA-Praxis hinsichtlich Anpassung der Beschreibung bestätigt

7. Juli
2022

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Am
23. Juni 2022 wurde in einem Expertenworkshop die Praxis des EPA
bestätigt, wonach die Beschreibung einer Patentanmeldung mit ihren geänderten
Ansprüchen (gemäß Artikel 84 EPÜ) in Übereinstimmung gebracht werden muss,
um Rechtssicherheit zu gewährleisten und zu vermeiden, dass der Öffentlichkeit
Informationen offenbart werden, die im Widerspruch zum Wortlaut der Ansprüche
stehen. Zu diesem Schluss kamen Nutzervertreter,
Mitglieder der Beschwerdekammern und nationale Richter sowie erfahrene
EPA-Prüferinnen und -Juristen, die zusammengekommen waren, um die rechtlichen
und praktischen Aspekte der Anpassung der Beschreibung zu erörtern. Die in der Ausgabe 2022 der
Prüfungsrichtlinien erläuterte Praxis wurde der jüngsten Rechtsprechung
gegenübergestellt. Parallel gab es Breakout-Sessions zu Herausforderungen und
bewährten Praktiken bei der Anpassung der Beschreibung auf verschiedenen
technischen Gebieten.

Nach
Artikel 84 EPÜ müssen die Patentansprüche von der Beschreibung gestützt sein.
Das bedeutet, dass Unstimmigkeiten zwischen den Ansprüchen und den Teilen der
Beschreibung, die Wege zur Ausführung der Erfindung offenbaren, ausgeräumt
werden müssen, wie es in den diesjährigen Entscheidungen T 1024/18,
T 121/20, T 2293/18, T 2766/17 und T 1516/20 festgehalten wurde.

Dieses
Verständnis von Artikel 84 EPÜ entspricht dem in Artikel 69 (1)
EPÜ verankerten Standard für die Anspruchsauslegung in nationalen Verfahren,
wonach die Beschreibung zur Auslegung der Ansprüche heranzuziehen ist. Eine unterschiedliche
Auslegung des Schutzumfangs der Ansprüche kann vermieden werden, wenn
widersprüchliche Angaben in der Beschreibung oder den Zeichnungen bereits im
Verfahren vor dem EPA entfernt werden. Insofern dient das Stützungserfordernis
des Artikels 84 EPÜ auch dem Ziel, Rechtssicherheit für nationale
Verfahren nach der Erteilung zu gewährleisten.

Auf der
Grundlage der Ergebnisse des Workshops werden nun die betreffenden Teile der
Richtlinien überarbeitet, um unter anderem besser zu definieren, was als
Unstimmigkeit oder Widerspruch angesehen werden sollte, sowie anschauliche
Beispiele einzufügen. Der überarbeitete Text wird der SACEPO-Arbeitsgruppe
„Richtlinien“ vorgelegt.

Das EPA
beobachtet auch weiterhin die Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Anpassung
der Beschreibung sowie zum Unterthema der anspruchsähnlichen Formulierungen.

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