| Europäisches Patentamt

Das Einheitspatent wird Realität

Heute
hat die deutsche Bundesregierung die Ratifikationsurkunde für das Übereinkommen
über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beim Rat der Europäischen Union
hinterlegt. Dieser Schritt markiert den erfolgreichen Abschluss der
erforderlichen Ratifizierungsverfahren durch die teilnehmenden
EU-Mitgliedstaaten, sodass das Paket für den einheitlichen Patentschutz für
derzeit 17 Staaten wirksam werden kann. Damit tritt das neue System nun am
1. Juni 2023 in Kraft. Voraussichtlich werden sich zu einem späteren
Zeitpunkt noch mehr Länder für eine Teilnahme entscheiden.

EPA-Präsident
António Campinos begrüßte die Nachricht mit den Worten: „Die Hinterlegung
durch Deutschland macht den Weg frei für eine neue Ära des IP-Schutzes in
Europa. Im Rahmen des einheitlichen Patentsystems können europäische
Unternehmen von einem breiteren und wirksameren Patentschutz zu niedrigeren
Kosten profitieren, was für kleinere Unternehmen besonders wichtig ist. Der
Start des seit Langem erwarteten Systems ist das Ergebnis einer engen
Kooperation und konstruktiven Arbeit aller Partner und Stakeholder des
europäischen Patentsystems. Das einheitliche Patentsystem wird für die
europäische Wirtschaft eine Bereicherung sein, weil es einen einheitlichen
Technologiemarkt schafft, der Transaktionen innerhalb einer großen
Wirtschaftsregion erleichtert. Während wir im Laufe dieses Jahres den
50. Jahrestag unseres Gründungsvertrags, des Europäischen
Patentübereinkommens, begehen werden, ist dieser große Schritt ein historischer
Moment für Innovatoren und für den Schutz von Erfindungen in Europa.“

Anmelder
europäischer Patente haben bereits großes Interesse gezeigt. Seit das EPA am
1. Januar seine Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung einer zeitnahen
Inanspruchnahme des neuen Systems gestartet hat, sind mehr als
2 200 Anträge auf einheitliche Wirkung und/oder Verschiebung der
Erteilung eingereicht worden.

Das
einheitliche Patentsystem stellt die wichtigste Reform in der Geschichte des
europäischen Patentsystems seit seiner Schaffung im Jahr 1973 dar. Das
neue System wird mittels einer einzigen beim EPA eingereichten Patentanmeldung
einen einheitlichen Patentschutz in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten
ermöglichen und eine zentrale Plattform für europaweite Patentstreitigkeiten
vor dem Einheitlichen Patentgericht bieten. Die 25 EU-Mitgliedstaaten, die
an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen
Patentschutzes teilnehmen, verfügen geschätzt über ein BIP von insgesamt mehr
als 14 Billionen Dollar (dies entspricht 80 % des gesamten BIP
der EU) und eine Bevölkerung von fast 400 Millionen Menschen – mehr als
die USA, Kanada und Australien zusammen.

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