Aktuelle EUIPO-Studie zum geistigen Eigentum: Wie Menschen in der EU Schutzrechte wahrnehmen

Ein großes und mehrere kleine Sparschweine auf einer Wippe in Balance

Schutzrechte anmelden und durchsetzen verlangt Engagement und Eigeninitiative. Das DPMA ist Ihr Partner, wenn es darum geht, Patente zu erteilen und Marken, Gebrauchsmuster und Designs einzutragen. Wir stellen ausführliche Informationen für Sie bereit, um Ihnen eine gute Orientierung zu bieten.
Aber bitte beachten Sie, dass das Deutsche Patent- und Markenamt nicht befugt ist, rechtsberatend tätig zu werden. Die folgenden Informationen können daher keine Rechtsberatung ersetzen, sondern dienen dazu, Ihnen einen groben und nicht abschließenden Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verschaffen.

Darüber hinaus: Bleiben Sie aktiv! Nutzen Sie jede Gelegenheit, sich zusätzlich zu informieren – beispielsweise auch durch das Lesen von so genannten „Case Studies“. Achten Sie darauf, wie Sie sich auf Messen verhalten. „Pflegen“ Sie Ihr Schutzrecht und kümmern Sie sich darum, dass Sie es auch durchsetzen – unabhängig davon, ob es angegriffen werden könnte oder nicht.

Anlässlich des „World anti-counterfeiting Day“ im Juni hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen aktuellen Bericht veröffentlicht mit dem Titel „Europäische Bürger und geistiges Eigentum: Wahrnehmung, Bewusstsein und Verhalten 2023“. Grundlage für den Bericht bilden 25.824 Interviews mit Bürgerinnen und -Bürgern im Alter von 15 Jahren und älter aus allen EU-Mitgliedstaaten.

Der Bericht unterstreicht wiederholt die Bedeutung der Ämter für geistiges Eigentum: Eine klare Mehrheit der Europäer schließt sich der Aussage an, dass es wichtig sei, geistiges Eigentum zu respektieren, um die Rechte und Einkommen der Hersteller von Waren und Inhalten sowie die Qualität ihrer Produkte zu schützen. Gleichzeitig macht der Bericht auch deutlich, dass bewusstseinsbildende Maßnahmen im Kampf gegen Produktpiraterie von großer Bedeutung sind: So geben 13 Prozent der Europäer an, in den letzten zwölf Monaten absichtlich gefälschte Produkte gekauft zu haben. Dies ist ein höherer Wert als in den früheren Studien des EUIPO. Bei jungen Menschen im Alter zwischen 15 bis 24 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie in den letzten zwölf Monaten wissentlich gefälschte Produkte gekauft haben, mit 26 Prozent doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt. Und bei der absichtlichen Nutzung illegaler Quellen für den Zugang zu Online-Inhalten liegt dieser Anteil sogar bei 33 Prozent.

Dies ist Anlass genug, um wiederholt darauf aufmerksam zu machen, dass der Schutz geistiger Eigentumsrechte immer noch die erste Wahl im Kampf gegen Fälscher und Piraten ist. Nach wie vor gilt: Wer keine Rechte angemeldet hat, kann diese auch nicht durchsetzen. Ob im Online-Handel oder auf der Messe: Melden Sie Schutzrechte rechtzeitig an; nur dann können Sie auch gegen Verletzer vorgehen.

Detaillierte Informationen zum Bericht und zu weiteren Studien zum Thema finden Sie unter dem Stichwort externer Link „IP Perception“ auf der Internetseite des EUIPO.

Case Studies

Die besten Lektionen schreibt das Leben: Case Studies bieten Ihnen Einblicke, Ideen, Anregungen und praktische Lösungen aus einer Vielzahl von Unternehmen und Branchen zum Umgang mit IP. Lernen Sie von anderen, wie Sie IP zu Ihrem Vorteil einsetzen können.

  • Europäisches Patentamt:
    • externer Link Case Studies: Das Europäische Patentamt hat eine Reihe von Fallstudien über europäische kleine und mittlere Unternehmen erstellt, die Patente und andere geistige Eigentumsrechte systematisch nutzen, um geschäftlichen Erfolg zu erzielen.
  • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE Schweiz):
    • externer Link „KMU berichten“: Unternehmerinnen und Unternehmer erzählen von ihren Erfahrungen mit ihrer jeweiligen Markenstrategie.
  • European IPR Helpdesk:

Verhalten auf Messen

Gerade auf Messen ist das Thema „Durchsetzung von Schutzrechten“ relevant. Manche Nachahmer sind gut darin, erfolgreiche Produkte praktisch sofort zu reproduzieren. Es kommt sogar vor, dass die Fälscher schneller handeln als das Unternehmen selbst und dessen Schöpfung sogar noch während der Messe unter einem anderen Namen eintragen lassen.

Im Folgenden finden Sie Empfehlungen, um dieses Risiko zu minimieren, wenn neue Produkte auf einer Messe vorgestellt werden sollen.

Vor der Messe:

  • Überprüfen Sie, dass Sie in dem jeweiligen Land kein Schutzrecht verletzen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie im Ausstellungsland Schutz haben (z.B. Urheberrecht, nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, eingetragene gewerbliche Schutzrechte).
  • Wenn Ihre Schöpfung im Ausstellungsland durch das Urheberrecht geschützt werden kann, stellen Sie sicher, dass Sie ein bestimmtes Datum der Schöpfung oder Veröffentlichung nachweisen können.
  • Ihr Messepersonal sollte die Schutzrechte Ihres Unternehmens kennen und darin geschult werden, sich richtig zu verhalten.
  • Die Abläufe sollten klar geregelt sein. Wer ist zuständig, wenn ein Schutzrecht verletzt wird oder dem Unternehmen eine Schutzrechtsverletzung vorgeworfen wird? Wie kann diese Person erreicht werden?
  • Nehmen Sie Kopien der Schutzrechtsunterlagen mit den Registernummern der eingetragenen Schutzrechte mit auf die Messe.
  • Beachten Sie die Ausstellungspriorität. Das Ausstellen Ihrer technischen Lösung oder Ihres Designs auf einer Messe kann ohne Ausstellungspriorität das Kriterium der Neuheit untergraben und eine spätere Eintragung unwirksam machen. Prüfen Sie, ob sich noch eine andere Möglichkeit bietet, Ihre Schöpfung auf einer Messe vor und/oder nach der Ausstellung zu schützen.
  • Bedenken Sie, dass Geschäftsverträge möglicherweise angepasst werden müssen, um zu verhindern, dass es ohne Ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung Ihrer Schöpfung kommt. Die Beziehung zu Ihren Partnern sollte durch einen Vertrag oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) mit spezifischen Klauseln über Rechte am geistigen Eigentum festgelegt sein.
  • Prüfen Sie, ob ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden (sog. Grenzbeschlagnahme) für Sie in Betracht kommt. So können Sie der Präsentation nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren auf Messen vorbeugen. Der Zoll kann bereits im Vorfeld der Messe Waren, die aus Drittländern zur Ausstellung auf der Messe eingeführt werden, auf mögliche Schutzrechtsverletzungen überprüfen.

Während der Messe:

  • Neue Produkte der Konkurrenz werden auf Messen häufig zum ersten Mal sichtbar. Seien Sie aufmerksam und prüfen Sie genau, ob eine Schutzrechtsverletzung vorliegt.
  • Stellen Sie während der Messe eine Schutzrechtsverletzung fest, so handeln Sie schnell und nehmen Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Bei einigen Messen gibt es auch einen anwaltlichen Notdienst. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte können Sie zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen gegen den vermeintlichen Verletzer einleiten.
  • Besteht der Verdacht einer Schutzrechtsverletzung, versuchen Sie, Beweise wie etwa Standnummer, Tag, Uhrzeit, Prospekte, Produktmuster, Fotos oder Visitenkarten sichern.
  • Geben Sie über Ihre eigenen Erfindungen nicht zu viele Informationen unbedacht heraus.
  • Bei den meisten Messen gilt ein Fotoverbot. Achten Sie am Messestand auf die Einhaltung dieses Verbots.

Wie bekomme ich mein Recht? Wie setze ich Schutzrechte durch?

Zwei Schneider in ihrer Werkstatt

Der intelligente Schutz Ihrer unternehmerischen Leistung mit gewerblichen Schutzrechten ist ein erster Schritt, um auf dem Markt zu bestehen. Jedoch werden Marken, Designs, Patente und Gebrauchsmuster nicht nur registriert, um geistiges Eigentum zu dokumentieren, sondern auch, um dieses zu schützen und zu verwerten.

Was Sie tun können, um Ihre Schutzrechte durchzusetzen, lesen Sie auf unseren Unterseiten

Bild 1: iStock.com/pogonici, Bild 2: iStock.com/seventyfour

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