Löschungsantrag
Stellt der Inhaber einer älteren Marke fest, dass eine jüngere Marke mit seiner älteren Marke verwechselbar ist, empfiehlt es sich, einen Löschungsantrag gegen die jüngere Marke zu stellen. Ist dieser erfolgreich, wird die jüngere Marke aus dem Markenregister gelöscht.
Unterlassungsklage
Eine Unterlassungsklage hat zum Ziel, dem verurteilten Beklagten gerichtlich vorzuschreiben, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.
Im Bereich des Markenrechtes wird also Unterlassung des Gebrauchs der „geschäftsstörenden“ Marke beantragt.
Ist die Unterlassungsklage erfolgreich, so darf der Beklagte seine Marke in Zukunft nicht mehr verwenden.