Domain Grabbing kann in zwei Erscheinungsformen verwirklicht sein:
- Bei der Domainvermarktung bewirkt der Verletzer die Registrierung eines Zeichens als Domain in der (zumindest überwiegenden) Absicht, vom Zeichenberechtigten einen finanziellen Vorteil für die Übertragung der Domain zu erlangen.
- Bei der Domainblockade wird eine Domain belegt, aber nicht oder nur zum Schein benutzt, um ein Vertriebshindernis für den Markeninhaber zu errichten.