Marken-Rallye

Gratulation

Geschafft!

Gratulation!

Mit dieser Rallye kennen Sie nun sehr häufige Pleiten, Pech und Pannen. Drei für Ihre eigene Anmeldung wichtige Stolpersteine möchten wir kurz wiederholen:

Absolute Eintragungshindernisse bringen die Anmeldung zu Fall

Eine Panne, die gleich zu Beginn den Markenschutz verzögert: Das Markenamt prüft, ob die gewünschte Marke alle Voraussetzungen erfüllt, um überhaupt  eingetragen zu werden. Unter anderem wird Ihnen das Markenamt eine Eintragung für glatt beschreibende Begriffe als Wortmarke verweigern.

Die durchschnittliche Dauer bis zur Eintragung einer Unionsmarke ist von Amts wegen 136 Tage* (laut Jahresbericht 2014, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – HABM, heute Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO).

Bedenken Sie, was eine Fehlentscheidung über die Eintragungsfähigkeit Ihrer geplanten Marke für Ihr Geschäftsmodell bedeutet, wenn Probleme mit der Markenanmeldung erst einige Monate später zutage treten.

Relative Eintragungshindernisse sorgen für Kollisionen

Der Inhaber einer älteren Marke kann mittels eines Markenwiderspruchsantrags oder eines Löschungsantrages gegen den Anmelder einer gleichen oder ähnlichen jüngeren Marke vorgehen.

Laut Jahresbericht 2016 des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gab es etwa 135.000 Markenanmeldungen. Weiters gab es etwa 19.000 Widersprüche gegen veröffentlichte Unionsmarken. Somit sind etwa 14% der Markenanmeldungen von Widersprüchen betroffen.

Hinzu kommen ca. 2.000 Löschungsanträge pro Jahr.

Lassen Sie sich bei Unsicherheiten beraten.

Quelle: Jahresbericht 2016, Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO

Die geographische Reichweite wird unterschätzt

Es stehen Ihnen alle Tore offen! Die weitgehende Vernetzung unserer Welt bietet eine Fülle von geschäftlichen Chancen. Nützen Sie alle Möglichkeiten und seien Sie gewappnet mit einer starken Marke.

Häufig wird es sinnvoll sein, nicht nur Ihre ausländischen Absatzmärkte abzudecken, sondern auch Schutz in den Herstellerländern zu erlangen. Sonst kann es vorkommen, dass ein findiger Dritter beispielsweise in China entsprechenden Markenschutz erlangt und Ihnen die Ausfuhr Ihrer dort produzierten Waren untersagt. So ein Vorfall kann existenzgefährdende Folgen haben.