Eine Panne, die gleich zu Beginn den Markenschutz verzögert: Das Markenamt prüft, ob die gewünschte Marke alle Voraussetzungen erfüllt, um überhaupt eingetragen zu werden. Unter anderem wird Ihnen das Markenamt eine Eintragung für glatt beschreibende Begriffe als Wortmarke verweigern.
Die durchschnittliche Dauer bis zur Eintragung einer Unionsmarke ist von Amts wegen 136 Tage* (laut Jahresbericht 2014, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – HABM, heute Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO).
Bedenken Sie, was eine Fehlentscheidung über die Eintragungsfähigkeit Ihrer geplanten Marke für Ihr Geschäftsmodell bedeutet, wenn Probleme mit der Markenanmeldung erst einige Monate später zutage treten.