Runde 4

FIFA –  WM 2006

2006 hat die Internationale Föderation des Verbandsfußballs (FIFA) den Begriff „WM 2006“ als Marke für die Organisation und Durchführung einer Fußballweltmeisterschaft und für zahlreiche andere, ganz unterschiedliche Waren und Dienstleistungen zur Registrierung angemeldet.

Die FIFA führte an, dass „WM 2006“ wegen großer Bekanntheit von der Fußball interessierten Öffentlichkeit als Marke aufgefasst wird.

HINWEISE

  • Eine glatt beschreibende Marke ist von der Eintragung in das Markenregister bekanntlich ausgeschlossen (Deutschland: § 8 Abs. 3 MarkenG).
  • Allerdings gibt es die Ausnahme der „Verkehrsdurchsetzung“. Wenn die Marke „in den beteiligten Verkehrskreisen“ (hier: Fußball interessierte Personen) derartige Bekanntheit erlangt hat, dass sie zur Identifikation von Unternehmensprodukten geeignet ist, kann man von Verkehrsdurchsetzung sprechen. Das wäre hier der Fall, wenn die Fußball interessierte Öffentlichkeit „WM 2006“ als Produkt der FIFA sieht.

WAS MEINEN SIE?

Hat der Begriff „WM 2006“ auf Grund der Verkehrsdurchsetzung genügend Unterscheidungskraft, um als Marke eingetragen zu werden?