Runde 2

Palettenbörse vs. Domaingrabber

Ein österreichisches Unternehmen hat die Wortmarke „Palettenbörse“ in Österreich angemeldet und verwendet folgende Domains:

  • palettenboerse.com

  • palettenboerse.at

  • palettenbörse.at

Nun hat sich ein Herr K. aus Deutschland die noch freie Domain mit Umlaut gesichert:

  • palettenbörse.com

Herr K. betreibt kein Palettenunternehmen und beabsichtigt auch keines zu betreiben. Es ist kein Eigeninteresse von Herrn K. an der Domain erkennbar. Nur gegen Zahlung eines Ablösebetrags ist Herr K. bereit, die Domain an das österreichische Palettenunternehmen abzugeben.

Das österreichisches Unternehmen erwägt eine Klage wegen Domain Grabbing.

Die Registrierungsstelle für *.com Domains befindet sich in den USA.
Das österreichische Palettenunternehmen ist nicht in Deutschland tätig und hat dort die Marke nicht geschützt.

DOMAIN GRABBING

Domain Grabbing kann in zwei Erscheinungsformen verwirklicht sein:

  • Bei der Domainvermarktung bewirkt der Verletzer die Registrierung eines Zeichens als Domain in der (zumindest überwiegenden) Absicht, vom Zeichenberechtigten einen finanziellen Vorteil für die Übertragung der Domain zu erlangen.
  • Bei der Domainblockade wird eine Domain belegt, aber nicht oder nur zum Schein benutzt, um ein Vertriebshindernis für den Markeninhaber zu errichten.

WAS MEINEN SIE?

In welchem Land kann die österreichische Firma Herrn K. auf Domain Grabbing klagen?