Mitteilung der Präsidentin Nr. 1/22 über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten im Jahr 2022

16. Dezember 2021

Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben bei den verschiedenen Schutzrechtsarten erstellt das Deutsche Patent- und Markenamt maschinenlesbare Daten, die an Dritte für den Aufbau, die Entwicklung und Pflege eigener Schutzrechtsdatenbanken sowie anderer Informationssysteme und Dienstleistungen abgegeben werden können. Voraussetzungen für die Abgabe sind der Abschluss eines Vertrags und die Übernahme der Bereitstellungskosten. Diese Kosten werden jährlich ermittelt und der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Die Kosten für die Bereitstellung der wöchentlichen Publikationen zu Patenten und Gebrauchsmustern, Marken und Designs in Form von Datenpaketen werden für das Jahr 2022 von 8 Euro im Jahr 2021 auf 7 Euro pro Datenart und Liefertermin gesenkt.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Cornelia Rudloff-Schäffer

1519/2-001 – 2.1.2

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