| Europäisches Patentamt

EPA-Nutzerkonsultation zur Neuheitsschonfrist für Patente

20 Dezember 2021

Das EPA wird in diesem Winter eine Gruppe von zufällig ausgewählten Anmeldern europäischer Patente zum Neuheitserfordernis nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und zum Fehlen einer sogenannten „Neuheitsschonfrist“ im europäischen Patentsystem befragen. Diese Befragung wird ergänzt durch eine Konsultation der Nutzer- und Stakeholder-Verbände und soll zeigen, wie sich das strenge Neuheitserfordernis auf die Anmelde- und Geschäftspraxis der EPA-Anmelder auswirkt. Die daraus resultierenden Rückmeldungen werden vom EPA analysiert und im Frühjahr 2022 in einer Studie veröffentlicht. Sie werden einen wichtigen Beitrag zu einer evidenzbasierten Debatte liefern. 

Nach dem EPÜ werden Patente nur für Erfindungen erteilt, die vor ihrem frühesten Anmeldetag nicht öffentlich zugänglich gemacht wurden. In einigen Patentsystemen wird dieses Erfordernis zum Teil weniger streng gehandhabt; dort können Erfindungen während einer „Neuheitsschonfrist“ von z. B. sechs oder zwölf Monaten vor Einreichung einer Patentanmeldung offenbart werden, ohne dass dies die Patentierbarkeit gefährdet. 

Wir haben das internationale Marktforschungsunternehmen BERENT Deutschland GmbH damit beauftragt, eine Befragung unter EPA-Anmeldern innerhalb und außerhalb Europas durchzuführen, die nach dem Zufallsprinzip aus unterschiedlichen Kategorien – darunter auch Hochschulen und KMU – und Branchen ausgewählt wurden. Repräsentative Nutzerverbände in den EPO-Mitgliedstaaten werden ebenfalls konsultiert. Ihren Beiträgen wird ein gesonderter Abschnitt der Studie gewidmet.


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